#058: Haben wirklich eine halbe Million Kinder in Deutschland Förderbedarf?
Und was passiert dann?
In Deutschland haben rund eine halbe Millionen Kinder und Jugendliche bzw. 6 % aller Schüler*innen einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf.
Dabei sind die diagnostizierten Förderschwerpunkte:
Lernen (38,8%)
Geistige Entwicklung (16%)
Emotionale und soziale Entwicklung (15,2%)
Sprache (11,1%)
Körperliche/motorische Entwicklung (6,9%)
Kranke (3,6%)
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Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung
Ohne Zuordnung Sehen übergreifend
Dabei besucht fast jedes dritte Kind mit Förderbedarf eine Regelschule.
Es ist jedoch so, dass es bundesweit sehr große Unterschiede bezüglich des Inklusionsanteiles in der Schule gibt.
In den Stadtstaaten wie Bremen, Hamburg und Berlin sind um die 65 % der förderbedürftigen Kinder in Inklusionsklassen in Hessen und Niedersachsen dagegen im Durchschnitt nur 22%.
Auch der Anteil an Schülern, die separiert an Förderschulen unterrichtet werden unterscheidet sich erheblich.
Die Spannweite liegt hier von etwa 6,8 % in Mecklenburg- Vorpommern bis zu 1,8% in Bremen.
Es ist zu sagen, dass Deutschland von einem inklusive Bildungssystem, das Förderschülern überall vergleichbare Chancen bietet, noch sehr weit entfernt ist.
Hinzu kommt, dass nicht in jedem Bundesland der Vorrang auf gemeinsames Lernen gesetzlich verankert ist.
In Baden – Württemberg und in Sachsen gibt es kein entsprechendes Gesetz.
Und in Bayern und in Sachsen – Anhalt kann unter bestimmten Umständen, der Besuch einer separierenden Förderschule verpflichtend sein.
Abschluss an Förderschulen und Inklusionsklassen
Im Schuljahr 2013/14 verließen nahezu 3 Viertel der Förderschüler die Schule ohne einen Hauptschulabschluss.
In Thüringen waren es 54,7%, dagegen in Schleswig – Holstein 97,2%.
Selbst mit einem Hauptschulabschluss schaffen es die meisten Kinder nicht, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Soziale Situation der Förderschüler
Die soziale Situation spielt besonders bei der Betroffenheit von Schülerinnen, im Förderschwerpunkt Lernen, eine große Rolle:
80 – 90% der Kinder an Förderschulen für Lernbehinderte, stammen aus Familien mit geringem Einkommen.
Insgesamt sind etwa 19% der Kinder aus Familien mit geringem Einkommen auf einer Förderschule, dagegen sind es nur 1 % aus wohlhabenden Familien.
Wie wird sonderpädagogischer Förderung festgestellt?
Die Eltern oder die Schule stellen einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung an die Schulaufsichtsbehörde.
Diese wiederum entscheidet, ob eine Schülerin oder ein Schüler sonderpädagogische Förderung braucht.
Zuerst muss ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt werden, damit die Schulaufsichtsbehörde eine Entscheidung treffen kann.
Das Gutachten gründet sich auf Gesprächen mit den Eltern, bereits vorhandenen Gutachten und medizinische Befunde, Gespräche mit den Lehrkräften der Regelschule und der Förderschule und auch auf Testverfahren.
Eltern können dabei aktiv bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mitwirken.
Sie haben Anspruch darauf, mit den Gutachter/innen bereits während des Verfahrens zu sprechen und auch Einsicht in die dazugehörigen Unterlagen zu nehmen.
Sie können auch eine Vertrauensperson mitnehmen bei der Anhörung durch die Schulaufsichtsbehörde.
Dabei ist die Diagnostik oft unzureichend.
Regelschule vs. Förderschule
Alle Umfragen zum Lernerfolg zeigen, dass die Mehrheit der behinderten Kinder in der Regelschule größere Fortschritte macht als in der Förderschule – und öfter einen Schulabschluss erreicht, der berufliche Perspektiven eröffnet.
Je länger ein Kind die „Lernbehindertenschule“besucht, desto „dümmer“ wird es.
Der Cooling – Out- Effekt tritt ein, das Kind passt sich dem niedrigem Lernniveau an.
Dabei ist es so, dass die Förderschulen entwicklungspsychologisch als auch vom Lernerfolg eher schaden als fördern.
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