Ist es sinnvoll einen Lernvertrag mit den Eltern zu schließen?
In einem Erziehungs- und Lernvertrag zwischen Eltern, Lehrern und Kindern muss Gegenseitigkeit tragendes Prinzip sein. Werden so z. B. die Hausaufgaben des Kindes sehr gut erledigt, verpflichten sich Eltern im Gegenzug, etwa eine bestimmte Zeit am Tag ein Spiel mit dem Kind zu spielen usw.